Besondere Aufbauseminare


ALFA, ABS, DRUGS, IRaK, IRaK-S, verkehrspsychologische Beratung, Beratung und Verkehrstherapie.
Alle Informationen zu finden unter: www.afn.de.
(Tel.: 0180 - 2 31 94 94 [6 ct. je Anruf/Festnetz])

 

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AFN Geschäftsstelle DRESDEN
Melanchthonstr. 7
01099 Dresden
Tel.: 0351 - 8 48 87 25
Fax 0351 - 8 48 87 26
E-Mail: afn.dresden@afn.de

 

  Wenn... dann... gemäß...
1. in der MPU die Teilnahme an einerm Kurs zur Wieder-herstellung
der Kraffahreignung empfohlen wurde und die Fahrerlaubnisbehörde
der Kursteilnahme zugestimmt hat
I.R.a.K.-Kurs
§ 11 Abs. 10, 11 FeV
§70 FeV
FeV Anlage 15 Nr. 1f
2. die Anordnung eines Besonderen Aufbauseminars im Rahmen der
Fahrerlaubnis auf Probe wegen Fahren unter Alkohol- oder Drogen-
einfluss erfolgt ist
ALFA-Seminar
§ 2 b StVG
§§ 36, 37 FeV
3. die Anordnung eines Besonderen Aufbauseminars im Rahmen des
Punktesystems bei 14 bis 17 Punkten u. a. wegen Fahrens unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss erfolgt ist
ALFA-Seminar

§ 4 Abs. 3 und 8 StVG
§§ 43, 44 FeV
4. die freiwillige Teilnahme an einem Besonderen Aufbau-seminar im
Rahmen des Punktesystems u. a. wegen Fahrens unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss gewünscht wird (ohne Fahrerlaubnis-Entzug)
- bei nicht mehr als 8 Punkten
- bei 9 bis 13 Punkten
ALFA-Seminar
§ 4 Abs. 4 und 8 StVG
§§ 43, 44, 45 FeV
- 4 Punkte Rabatt
- 2 Punkte Rabatt
5. die Auflage bei Verfahrenseinstellung durch die Staats-anwaltschaft
oder ein Gericht erfolgt, an einem Besonderen Aufbauseminar teilzunehmen
ALFA-Seminar
§ 153a Abs. 1 Nr. 5 StPO
§ 2b StVG
§ 4 Abs. 8 StVG
6. der Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung im Rahmen der
Fahrerlaubnis auf Probe wegen weiterer Zuwiderhandlungen nach
Teilnahme an einem Aufbau-seminar innerhalb der Probezeit erfolgte

(freiwillige Teilnahme)
verkehrspsychologische Beratung
§ 2a Abs. 2 StVG
§ 4 Abs. 4 und 9 StVG
§§ 38 und 71 FeV
- 2 Punkte Rabatt
7. der Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung im Rahmen des
Punktesystems bei 14 bis 17 Punkten erfolgte

(freiwillige Teilnahme)
verkehrspsychologische Beratung
§ 4 Abs. 3, 4, 9 StVG
§§ 38, 45, 71 FeV
- 2 Punkte Rabatt
8. die freiwilige Teilnahme an Nachschulungsmaßnahmen zur Abkürzung
der Sperrfrist gewünscht wird
verkehrspsychologische Intensivberatung (1 Std.)
mit Empfehlung für weiterführende Maßnahmen
§ 69 a Abs. 7 StGB
9. Eignungsmängel vorliegen
(zu erwartende MPU bzw. MPU mit negativem Ergebnis), zum Beispiel:
- Fahrzeug geführt mit BAK von 1,6 Promille u. mehr
- wiederholte Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluß
- 18 Punkte

verkehrspsychologische Intensivberatung (1 Std.)
mit Empfehlung für weiterführende Maßnahmen, z. B. Verkehrstherapie